Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011 
[Verordnung] [Bundesrecht] [BMF] [FNA: 605-1-10-22]
Fassung: 15.02.2011 BGBl. I Nr. 7 S. 265 PDF-Format  Gültig ab: 01.01.2011 bis: 31.12.2011
Ist mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten

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Auf Grund des § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
§ 1  (gültig bis 31.12.2011)
§ 2  (gültig bis 31.12.2011)
§ 3  (gültig bis 31.12.2011)
[Schlussformel]  (gültig bis 31.12.2011)



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